DSGVO - Datenschutz-Grundverordnung

Im Jahr 2018 wird alles anders!

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Die DSGVO – was ist das und was müssen wir tun???
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden.

Explizit wird in Art. 32 DSGVO “Sicherheit der Verarbeitung” gefordert “geeignete technische und organisatorische Maßnahmen [zu] treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die Daten zu gewährleisten”.

K&K Software AG berät Sie gerne, um technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz Ihrer Kundendaten zu gewährleisten.

Achtung: Vergleichbare Rechtsänderungen in der Vergangenheit haben teils große Abmahnwellen verursacht. Das ist hier auch zu erwarten. Zusätzlich stehen bei Verstößen gegen die DSGVO hohe Bußgelder im Raum. Handeln Sie unbedingt!


Alles neu: Was sich für Seitenbetreiber, Shops & Unternehmer im Jahr 2018 ändert
2018 kommt viel Arbeit auf Seitenbetreiber, Shops und Unternehmen zu. Die größte Unsicherheit ist ohne Fragen die DSGVO, die das gesamte Datenschutzrecht umfangreich neu regelt. Aber auch bei Zahlungsarten in Shops bringt das Jahr 2018 zahlreiche Neuregelungen. Wir geben Ihnen Tipps, was Sie wissen müssen, um hoffentlich abmahnfrei ins Jahr 2018 zu starten.


Online-Shops: Händler müssen EU-weit verkaufen
Die EU plant schon seit Jahren eine Regelung, die Online-Shops verpflichtet, Ware an private Endkunden (B2C) europaweit auszuliefern. Für Ende 2018 hat sich hier ein Kompromiss abgezeichnet: Online-Shops dürfen den Vertragsschluss mit Kunden aus anderen EU-Ländern nicht ablehnen. Sie können aber deutlich höhere Versandkosten ansetzen oder den Versand komplett ausschließen. Sie müssen dem Kunden aber erlauben, den Versand selbst zu organisieren bzw. die Ware abholen zu lassen.


Praxis-Tipp:
Was die Kunden freut, bedeutet für die Händler zum Jahresende 2018, dass sie ihre AGB, Lieferbedingungen und Bestellprozesse überarbeiten müssen.

Neue Datenschutzerklärungen auf Webseiten
Als Folge der neuen DSGVO müssen alle Webseitenbetreiber ab Mai 2018 eine neue Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite einstellen. Ohne professionelle Beratung wird es für viele Händler und Unternehmen kaum möglich sein, diesen Anforderungen gerecht zu werden

Kontaktformulare auf Webseiten verschlüsseln
Nur indirekt etwas mit der neuen DSGVO zu tun haben drei neuere Vorgaben im Hinblick auf Kontaktformulare. Wenn Sie auf Ihrer Webseite Kontaktformulare anbieten, beachten Sie bitte:
1. Verschlüsseln Sie die Kontaktformulare
   d.h. es ist also ein SSL- bzw. TLS-Zertifikat für die Webseite notwendig.
2. Ergänzen Sie Ihre Datenschutzerklärung um einen entsprechenden Passus
3. Bieten Sie den Nutzern eine Einwilligung an

Verbot von Zahlungsaufschlägen für Visa, Lastschrift & Co.
Alle Händler und Dienstleister müssen darauf achten, dass ab Januar 2018 Zuschläge und Extra-Gebühren für bestimmte Zahlungsarten verboten sind. Hintergrund ist das „Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie“ (Zahlungsdiensterichtlinie), das am 13. Januar 2018 in Kraft tritt.
Das betrifft:
- SEPA-Lastschrift und SEPA Überweisung
- Zahlungskarten wie Visa- und Mastercard
Zahlungen von Anbietern wie Paypal sollen von der Regelung nicht betroffen sein, auch wenn diese SEPA Zahlungen ausführen.
 

Hinweis: Dieses Dokument stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Bitte wenden Sie sich dafür an einen auf Datenschutz spezialisierten Rechtsanwalt.


Beitrag vom 09.01.2018

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